STRAFVERTEIDIGERIN DR. KUNZ

Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Strafrecht
Kompetenz & Erfahrung

.....ein Strafverteidiger muss gleichermaßen Kämpfer wie Vermittler sein!

Ich arbeite als Strafverteidigerin mit einer Spezialisierung auf das Wirtschaftsstrafrecht und das Steuerstrafrecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind Arbeitsstrafrecht und Medizinstrafrecht. Selbstverständlich übernehme ich auch Verteidigungen und Beratungen für allgemeine Strafrechtsfälle Wenn Sie beschuldigt werden, eine Steuerhinterziehung begangen zu haben, erhalten Sie bei Kunz-Strafrecht kompetente Beratung und Hilfe. Eine gute Verteidigung auf der Grundlage von nachgewiesener Erfahrung und Fachwissen bieten wir allen Mandanten, die uns mit der Lösung Ihres Falles beauftragen. Nach Prüfung der Akten bereiten wir gemeinsam Ihre effiziente  Verteidigung vor. Mein vorrangiges Ziel ist die Einstellung im Ermittlungsverfahren, ohne dass Ihr Strafverfahren in öffentlicher  Hauptverhandlung vor einem Strafgericht verhandelt wird. Wenn eine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet, kommen verschiedene Verteidigungsstrategien in Betracht. Sie entscheiden, welches Verteidigungsziel Sie anstreben.

Nicht immer wollen Mandanten für einen Freispruch kämpfen. Es kann gute Gründe geben, sich für einen Deal mit dem Strafgericht und der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Durch einen strafrechtlichen Deal kann das Verfahren extrem verkürzt werden. Bei einem Deal verhandel ich als Ihre Strafverteidigerin mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über eine Strafhöhe, die unter der Bedingung, dass ein Geständnis abgegeben wird, festgesetzt wird und nicht überschritten werden darf.  Wenn es zu keiner Höchststrafenvereinbarung kommt, hängt das Urteil von dem Ergebnis der Beweisaufnahme ab. Für die konkrete Strafe sind die sogenannten Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe heranzuziehen.

Ein besonderes Strafverfahren ist das Strafbefehlsverfahren. Im Strafbefehlsverfahren wird das Urteil nicht in öffentlicher Verhandlung, sondern im schriftlichen Verfahren gefällt.  Das Urteil heißt dann Strafbefehl. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, lege ich für Sie Widerspruch ein und vertrete Sie in der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Das Strafbefehlsverfahren ist für kleine bis mittelschwere Delikte und Straftaten geeignet, bei denen keine hohen Gefängnisstrafen verhängt werden.

Das Strafverfahren kennt mehrere Verfahrensabschnitte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Von der ersten Beschuldigtenvernehmung entwickelt sich das Ermittlungsverfahren bis zur Entscheidung über die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Vor der Anklageerhebung muss der Sachverhalt so gut wie möglich aufgeklärt und die Wahrheit ermittelt werden. Dazu setzt die Staatsanwaltschaft die Kriminalpolizei ein. In der Regel verhört die Staatsanwaltschaft Zeugen und Beschuldigte nicht selbst. Routinemäßig führen Kriminalbeamte der Polizeidienststellen die Zeugenvernehmungen und Beschuldigtenvernehmungen durch. Weitere Ermittlungsmaßnahmen sind u.a. Überwachungen der Telekommunikation, Durchsuchung und Beschlagnahme von Beweismitteln, sowie Obersavationen und Einholung von Bankauskünften zur Kontrolle von Geldflüssen. Im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen für den Ausgang des Strafverfahrens gestellt. Meine erfolgreich abgeschlossenen Verfahren enden vor der Anklageerhebung mit der Einstellung des Verfahrens. Doch auch bei Anklageerhebung ist nicht zwingend von einer drohenden Verurteilung auszugehen. Selbst in der Hauptverhandlung kann das Gericht das Strafverfahren bei dem Tatvorwurf eines Vergehens noch einstellen, wenn es nicht freispricht.

Ich vertrete Sie in Wirtschaftsstrafverfahren. Bei Wirtschaftsdelikten handelt es sich um Tatvorwürfe wegen z.B. Korruption, Untreue, Veruntreuen von Arbeitnehmerentgelten, Schwarzarbeit und alle Formen des Betruges, insbesondere Kredit- und Subventionsbetrug. Varianten des Betrugsvorwurfes spielen ebenfalls im Medizinstrafrecht eine hervorgehobene Rolle, beispielsweise in Form des Abrechnungsbetruges. Ärzte und Mediziner sehen sich außerdem sehr häufig mit dem Tatvorwurf der Körperverletzung konfrontiert. Da jeder medizinische Eingriff eine Körperverletzung darstellt, die alleine durch die ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten rechtmäßig und damit straflos wird,  ist das Risiko einer Beschuldigung für Ärzte besonders hoch.

Ich bin örtlich nicht auf den Gerichtsbezirk Düsseldorf beschränkt. Ich arbeite bundesweit und verteidige in allen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wenn das Strafverfahren Ihre Grundrechte einschneidend verletzt und das Strafurteil wegen erheblicher rechtsstaatlicher Verstöße aufgehoben werden soll. Erforderlich ist, dass zulässige und begründete Beschwerden eingelegt werden. Form- und Fristvorschriften sind ebenso einzuhalten wie bei den Rechtsmittelverfahren der Berufung und der Revision.

 Das Mitarbeiter- und Kollegenteam von Dr. Schulte, Prof. Schönrath & Schmid Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Seitt 2013 erfolgreich als Bürogemeinschaft und nun auch als Partner auf dem Kaiser-Wilhelm-Ring 43a in Düsseldorf. Neu im Team sind meine Partner und  Strafverteidigerkollegen Rechtsanwältin Anja Riemann-Uwer LL.M. und Rechtsanwalt Michael Heller
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