Influencer:innen im Visier der Steuerfahndung
Die Steuerverwaltung hat sich vorgenommen, die Influencerszene gründlich aufzuräumen. Die Ermittlungen sind im vollen Gang. Die Nachforderung von Mehrsteuern per Steuerbescheid sind dabei nur eine Konsequenz. Zusätzlich drohen Strafsanktionen wegen Steuerhinterziehung. Influencer:innen bewegt daher zu Recht die Frage: Muss ich mir Sorgen machen? Die Antwort lautet wie stets im Strafrecht: Das kommt auf den Einzelfall an!
Worauf kommt es an? Entscheidend sind Ort und Umfang der erbrachten und empfangenen Leistungen. Die tatsächlichen Verhältnisse werden dabei durch spezielle steuerrechtliche Regelungen überlagert. Für die Erhebung von Umsatzsteuern kommt es insbesondere auf den Leistungsort an. Der steuerliche Leistungsort ist aber nicht zwingend der Ort, an dem der Influencer seinen Wohnsitz hat oder seine Performance erbringt. Das Umsatzsteuerrecht enthält spezielle Regelungen über den Leistungsort. So ist die Einschätzung der steuerlichen Pflichten für den steuerlichen Laien ziemlich schwierig. Muss ich als Influencer:in nur Geldzahlungen meines Auftraggebers steuerlich angeben? Nein, nicht nur Geldzahlungen unterliegen der Steuer. Irrtümer passieren in der richtigen Einordnung von steuerlichen Vorgängen, wenn Influencer:innen kostenlos mit Produkten versorgt werden, aber keine Bezahlung erhalten. Denn für die Steuer kommt es auf jeden geldwerten Vorteil an. Da Waren einen Geldwert haben, müssen sie steuerlich angegeben werden. Das gilt auch für Leistungen. Stellt der Auftraggeber Dienstleistungen zur Verfügung, wie z.B. einen Chauffeurdienst, ist auch dies ein geldwerter Vorteil.
Muss ich in Deutschland Steuern zahlen, obwohl ich im Ausland wohne? Ein weiterer großer Irrtum besteht in der Annahme, ein Wohnsitz im Ausland schließe eine Steuerpflicht in Deutschland immer aus. Es kommt sowohl auf die Dauer der Zeit an, die die Influencerin im Ausland verbringt und es kommt darauf an, ob die Quelle der Einkünfte im Inland (Deutschland) oder im Ausland liegt.
Um Fragen und Sorgen zu klären, biete ich ein erstes Beratungsgespräch in meinen Kanzleiräumen oder auch gerne als Online-Konferenz. Danach können Sie besser entscheiden, ob und welche Schritte Sie vornehmen sollten, um möglichen Problemen zu begegnen.
